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05.01.2026, Universitätsklinikum Münster
Münster
Mitarbeiter (gn*) im Patientenservice
Über uns:
Wir sind das UKM . Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz im Patientenservice - am besten mit DIR!
Aufgaben:
Vorbereitung, Portionierung von Mahlzeiten und Verteilung an Patient*innen
Reinigungsarbeiten im Küchen- und Stationsbereich
Ver- und Entsorgungstätigkeiten
Menüerfassung
Qualifikationen:
- Patienten- und Dienstleistungsorientierung
- Kundenorientiertes Auftreten
- Erfahrungen in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich
- Eigeninitiative in der Arbeitsgestaltung sowie Teamorientierung
- Bereitschaft zum Wochenend- und Schichtdienst (06.00 - 20.00 Uhr)
Wir bieten:
- Interessante, vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Motiviertes Team
- 30 Urlaubstage plus zwei extra freie Tage an Heiligabend und Silvester
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Viele weitere Benefits: Familienservicebüro, Kantine, Jobticket, Benefits.me, usw.
- Sicherheit
- Familienfreundlich
- Moderne Ausstattung
- Geregelte Arbeitszeitmodelle
- Vieles mehr ...
- Weitere Vorteile
Unser Kontakt:
Rückfragen an: Univ.-Prof. Dr. med. M. Sigler, T 0251 83-47752
Jetzt bewerben über unser Karriereportal .
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
Www.ukm.de
Weitere Informationen:
(*gn=geschlechtsneutral)
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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