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Verfahrenslotse (m/w/d) gem. § 10b Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII
Lindau (Bodensee)
Aktualität: 01.05.2024
Anzeigeninhalt:
01.05.2024, Landratsamt Lindau
Lindau (Bodensee)
Verfahrenslotse (m/w/d) gem. § 10b Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII
Unabhängige Beratung und Unterstützung der jungen Menschen, ihrer Eltern sowie der Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX
Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen und Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Rechten
Information zu weiterführenden fachlichen und sozialen Hilfemöglichkeiten entsprechend des Bedarfs (u. a. Kontaktvermittlung zu Behörden und anderen Leistungsträgern)
Vernetzung mit den Institutionen und Kooperationspartnern im Bereich der Behindertenhilfe und Jugendhilfe
Mitwirkung an der bestehenden Vernetzungsstruktur zur Informationsgewinnung und Sensibilisierung für Inklusion
Aufbau von fallbezogenen Kooperationsstrukturen mit allen Sozialleistungsträgern und deren Einrichtungen
Ihre Aufgaben gemäß § 10b Abs. 2 SGB VIII
Unterstützung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 10b Abs. 2 SGB VIII
Datenerhebung in Bezug auf die Angebote der Eingliederungshilfe und vorhandene Erfahrungswerte in der strukturellen Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit anderen Rehabilitationsträgern
Aufbau einer internen Hilfegewährung in Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Standards und Prozesse festlegen)
Öffnung, Aufbau und konzeptionelle Weiterentwicklung bisheriger Jugendhilfeangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Zusammenarbeit mit den relevanten Abteilungen des Fachbereichs Jugend und Familie sowie den Trägern der freien Jugendhilfe
Erarbeitung eines Schulungskonzepts für alle Mitarbeitenden hinsichtlich der großen Lösung in Kooperation mit beteiligten Sozialleistungsträgern
Dokumentation und Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, der Sozialpädagogik (FH-Diplom / Bachelor) oder eine vergleichbare Ausbildung, ein Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Sozialwissenschaften oder ein Studium der Verwaltungswissenschaften
Berufserfahrung, Beratungs- und Kommunikationskompetenzen in der Jugend- oder Eingliederungshilfe sind wünschenswert
Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Sozialgesetzbücher, insbesondere des SGB VIII, SGB IX, SGB X und BTHG
Sie verfügen über Wissen zu unterschiedlichen Behinderungsformen und den sich daraus ergebenden Teilhabebedarfen
Sicheres und höfliches Auftreten sowie Verständnis für die Lebenswelt von jungen Menschen mit Behinderung und ihre Familien sind für Sie selbstverständlich
In Stresssituationen behalten Sie einen klaren Kopf und überzeugen durch eine strukturierte und priorisierte Bearbeitung der anfallenden Aufgaben.
Sie zeichnen sich durch ein hohes Organisationstalent, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit aus.
Sie haben gute EDV-Kenntnisse und sind sicher im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen.
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