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Sachbearbeitung Technische Grundlagen des Straßenwesens (m/w/d)
Hamburg
Aktualität: 06.09.2024
Anzeigeninhalt:
06.09.2024, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Hamburg
Sachbearbeitung Technische Grundlagen des Straßenwesens (m/w/d)
Aufgaben:
Sie
Nehmen die Fachaufsicht gegenüber den hamburgischen Straßenbaudienststellen sowie Realisierungsträgern und Realisierungsträgerinnen wahr, greifen innovative Ansätze im Straßenbau auf, verfolgen Regelungen und Normen zur Straßenplanung (z. B. FGSV-Regelwerke, DIN- bzw. EU-Normen) und identifizieren Fortschreibungsbedarfe,
Formulieren daraus in Abstimmung mit Dienststellen und Interessensverbänden aktuelle Standards für Hamburgs Straßen in den Bereichen Planung, Bautechnik sowie Klimaschutz und Klimaanpassung,
Vermitteln diese Standards den Anwenderinnen und Anwendern im direkten Austausch, auf von uns organisierten Workshops oder durch Veröffentlichungen und
Verfolgen sowie beurteilen die einschlägigen nationalen und europäischen Regelungen und Normen hinsichtlich der Auswirkungen für den Straßenbau (u. a. Einsatz von Ersatzbaustoffen).
Qualifikationen:
Erforderlich
Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) im Bauingenieurwesen, Verkehrswesen, Städtebau, Architektur, Geographie mit urbanem Schwerpunkt, Stadt- und Raumplanung oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
Als Beamtin oder Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Vorteilhaft
Sie
Verfügen bereits über Kenntnisse der technischen Regelwerke der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und Grundlagen zur Straßenplanung und Straßenbautechnik in Hamburg,
Haben Freude daran, durch eine entsprechende Normsetzung und Anpassung des Straßenraums an die Klimafolgen, die Hamburger Mobilitätswende mitzugestalten,
Sind eigeninitiativ und schätzen die Arbeit im Team und
Sind kommunikationsstark und besitzen somit die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge schriftlich und mündlich verständlich darzustellen.
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Bundesland
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